Oftmals haben wir es in der Milchvermarktung mit verschiedenen Milchkaufverträgen zu tun. Sie laufen nebeneinander her, sind nicht miteinander vergleichbar und unübersichtlich.
Ziel der Nord-MeG ist es daher, einen möglichst einheitlichen Milchliefervertrag aller Milchvermarktungsorganisationen, die Mitglied sind, zu erreichen.
Dieses als Grundlage unter Berücksichtigung der einzelnen Wünsche und Vorgaben vor Ort ermöglicht eine Vetragsverhandlung auf Augenhöhe mit dem Ziel des maximal zu erreichenden Milchpreises.
Der Rahmenliefervertrag ist durch die Mitglieder, hier über den Aufsichtsrat festgelegt und legt besonderen Wert auf:
- die Laufzeit von einem Jahr
- Festpreisverhandlungen vierteljährlich vor Beginn des jeweiligen Quartals
- Sonderkündigungsrecht
Vorgeschaltet sind Sitzungen des Aufsichtsrates, die die anstehenden Preis- und Vertragsgespräche vorbereiten.
Die Preisverhandlungen werden von der Nord-MeG, gemeinsam mit der jeweiligen Milcherzeugergemeinschaft mit der Molkerei zeitgerecht durchgeführt. Somit ist ein koordiniertes Auftreten gegenüber den Abnehmern gewährleistet.
Die verhandelten Ergebnisse werden protokolliert und treten nur mit Zustimmung der entscheidenden Gremien der Mitglied MeG´s in Kraft. Damit ist gewährleistet, dass die letzte Entscheidung bei der Milcherzeugergemeinschaft liegt.